{"id":1099,"date":"2016-04-13T18:39:32","date_gmt":"2016-04-13T16:39:32","guid":{"rendered":"http:\/\/www.veigl.net\/blog\/?p=1099"},"modified":"2021-10-17T10:33:01","modified_gmt":"2021-10-17T08:33:01","slug":"die-novellierung-der-2-tierhalteverordnung-tierschutzgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/?p=1099","title":{"rendered":"Die Novellierung der 2. Tierhalteverordnung (Tierschutzgesetz)"},"content":{"rendered":"<p><strong>Die Novellierung der 2. Tierhalteverordnung (Tierschutzgesetz)<br \/>\n[maj update=&#8221;28\/07\/16&#8243;][\/maj]<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Im November 2015 hatte ich bereits massiv darauf aufmerksam gemacht, dass eine Novellierung der 2. Tierhalteverordnung des \u00d6sterreichischen Tierschutzgesetzes ansteht. Und wie nicht anders zu erwarten, wurde ich wieder einmal ignoriert und die Warnung als Schwachsinn abgetan. Klar stammte ja von mir &#8230;<\/p>\n<p>Nun ist mit 24. M\u00e4rz 2016 genau das vom Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit (BMG) beschlossen worden, und der gro\u00dfe Aufschrei in der Szene lie\u00df nicht lange auf sich warten. War auch klar. Jetzt wurde jedem bewusst, das meine Warnung nicht Schwachsinn war. Ich k\u00f6nnt mich biegen vor Schadenfreude und Lachen liebe Ignoranten! Jetzt versucht ihr krampfhaft einen Ausweg zu finden, und arbeitet schon daran wie man diese neuen Regelungen umgehen kann. Typisch. Doch wer war dabei eingebunden und involviert? DAS traut sich offensichtlich niemand \u00f6ffentlich sagen. Nun, ich hab kein Problem damit, weil ich es schriftlich habe.<\/p>\n<p>Zitat aus dem mir vorliegenden Mail:<\/p>\n<p><em>&#8220;&#8230; Wie ich Ihnen bereits geschrieben habe, hat sich die AG Heim-, Hobby- und Sporttiere des Tierschutzrates vor etlichen Jahren mit dieser Thematik befasst. In den Diskussionsprozess waren damals auch Vertreter folgender Vereine eingebunden: HSVS-\u00d6SHS, ISRS und BSSC! Die Verordnung mit der die 2. Tierhaltungs-Verordnung ge\u00e4ndert wird, war vom 17.7.2015 bis 21.8.2015 in Begutachtung. Ich wei\u00df nicht, wie die einzelnen \u201eSchlittenhundevereine\u201c untereinander vernetzt sind, gehe aber davon aus, dass sp\u00e4testens zu diesem Zeitpunkt die Betroffenen \u00fcber die \u00c4nderungspl\u00e4ne informiert waren und auch entsprechende Stellungnahmen dazu abgegeben haben.&#8221;<\/em><\/p>\n<p>Also die drei SSV\u00d6-Vereine! Herrschaften gut und super haben es weder f\u00fcr notwendig erachtet, die anderen Schlittenhundevereine dar\u00fcber zu informieren, noch \u00fcber den Begutachtungszeitraum auch nur ein Wort zu verlieren. Das nennt man Ausgrenzung und abgehobene Arroganz! Typisch f\u00fcr die Szene!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Doch nun die f\u00fcr uns relevanten \u00c4nderungen im Bereich Schlittenhunde:<\/strong><\/p>\n<p><i><span style=\"font-size: small;\">5. In Anlage 1 wird nach Punkt 1.7. folgender Punkt 1.8. angef\u00fcgt: <\/span><\/i><\/p>\n<p>\u201e1.8. Schlittenhunde bei Sport- und Freizeitaktivit\u00e4ten<\/p>\n<p>(1) Allgemeines:<\/p>\n<p>1. Schlittenhunde d\u00fcrfen w\u00e4hrend des Trainings und der Wettk\u00e4mpfe vor\u00fcbergehend angebunden werden.<\/p>\n<p>2. Schlittenhunde, die w\u00e4hrend des Rennens die Leistung verweigern, d\u00fcrfen, unabh\u00e4ngig von der Ursache, nur mit \u00fcblichen Stimmsignalen, jedoch nicht mit Zwang, Druck, physischer Einwirkung, In-Angst-Versetzen oder anderen tierschutzrelevanten Methoden zum Weiterlaufen veranlasst werden.<\/p>\n<p>3. W\u00e4hrend des Rennens auff\u00e4llig gewordene Schlittenhunde sind unverz\u00fcglich einer tier\u00e4rztlichen Untersuchung zu unterziehen.<\/p>\n<p>(2) Boxen f\u00fcr den Transport und die Unterbringung vor Ort:<\/p>\n<p>1. Gr\u00f6\u00dfe:<\/p>\n<p>a) Es ist eine Fl\u00e4che f\u00fcr jeden Schlittenhund erforderlich, die ein entspanntes Liegen, ein Stehen in aufrechter Stellung und ein Drehen des Schlittenhundes erm\u00f6glicht. Die Boxen m\u00fcssen so konstruiert sein, dass die Schlittenhunde ohne Schwierigkeiten herausgenommen werden k\u00f6nnen. Liegen muss in Seitenlage mit ausgestreckten Gliedma\u00dfen und zusammengerollt m\u00f6glich sein.<\/p>\n<p>b) Bei einer Veranstaltung von mehr als drei Tagen hat die Gr\u00f6\u00dfe der Boxen den Mindestma\u00dfen der Tabelle zu entsprechen, wobei eine Abweichung von max. 10% der Fl\u00e4che oder von max. 5% der H\u00f6he erlaubt ist, wenn die Vorgaben von lit. a) eingehalten sind.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/snap23114.jpg\" rel=\"lightbox[1099]\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-full wp-image-1100\" src=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/snap23114.jpg\" alt=\"snap23114\" width=\"962\" height=\"591\" srcset=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/snap23114.jpg 962w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/snap23114-300x184.jpg 300w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/snap23114-768x472.jpg 768w\" sizes=\"auto, (max-width: 962px) 100vw, 962px\" \/><\/a><\/p>\n<p>2. Sonstige Anforderungen:<\/p>\n<p>a) Das Boxenmaterial muss wasserdicht sein. Die Boxen m\u00fcssen Schutz vor Witterung (Regen, K\u00e4lte, Hitze, Sonne, Wind etc.) und sonstigen sch\u00e4dlichen Einwirkungen (Abgasen und Streusalz etc.) bieten und m\u00fcssen so beschaffen sein, dass die Tiere keine Verletzungen, insbesondere durch scharfe Kanten oder Unebenheiten erleiden k\u00f6nnen. Die Liegefl\u00e4che in den Boxen muss rutschfest und mit saugf\u00e4higem, isolierendem Material versehen sein. Wird Einstreu verwendet, so muss diese hygienisch einwandfrei und von guter Qualit\u00e4t sein.<\/p>\n<p>b) Sowohl am stehenden als auch am fahrenden Fahrzeug muss eine ausreichende Luftzufuhr gew\u00e4hrleistet sein, Luftschlitze m\u00fcssen im oberen Drittel an allen Seiten vorhanden sein, eine Seite muss mit Gitterst\u00e4ben offen sein. Die Fl\u00e4che mit Bel\u00fcftungsvorrichtungen muss mindestens 16% der Gesamtoberfl\u00e4che aller vier Seiten ausmachen. Die Bel\u00fcftung muss dergestalt sein, dass sich nicht \u00fcberm\u00e4\u00dfige W\u00e4rme aufstauen kann und der Schlittenhund, insbesondere w\u00e4hrend der Fahrt, keiner Zugluft ausgesetzt wird. Kondenswasserbildung ist zu vermeiden. F\u00fcr eine ausreichende Be- und Entl\u00fcftung ist zu sorgen. Der Schlittenhund darf nicht im Zug liegen, Zuluft muss oberhalb des liegenden Schlittenhundes einstr\u00f6men.<\/p>\n<p>c) Bei Doppelbelegung d\u00fcrfen nur vertr\u00e4gliche Schlittenhunde in die Box verbracht werden, die Schlittenhunde d\u00fcrfen sich nicht gegenseitig behindern.<\/p>\n<p>d) Die Unterbringung in den Boxen darf w\u00e4hrend der Nachtruhe (z. B. von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr) max. neun Stunden betragen. Unter Tags darf eine Unterbringung in Boxen f\u00fcr l\u00e4ngstens drei Stunden durchgehend erfolgen. Die Tiere d\u00fcrfen unter Tags nicht l\u00e4nger als insgesamt sechs Stunden in Boxen untergebracht werden.<\/p>\n<p>e) Das f\u00fcr die bauliche Ausstattung der Unterk\u00fcnfte und die Haltungsvorrichtung verwendete Material, mit dem die Tiere in Ber\u00fchrung kommen k\u00f6nnen, muss f\u00fcr die Tiere ungef\u00e4hrlich sein und sich angemessen reinigen lassen.<\/p>\n<p>(3) Stake out:<\/p>\n<p>1. Die Schlittenhunde d\u00fcrfen nicht l\u00e4nger als 90 Minuten unbesch\u00e4ftigt (ohne direkten Kontakt zum Musher) am Stake-Out befestigt werden.<\/p>\n<p>2. Es ist nach M\u00f6glichkeit ein kunststoffummanteltes Edelstahlkabel, m\u00f6glichst jedoch keine Kette, zu verwenden.<\/p>\n<p>3. Bei Verwendung von Ketten darf von diesen keine Verletzungsgefahr f\u00fcr die Tiere ausgehen.<\/p>\n<p>4. Die Abg\u00e4nge vom Hauptkabel m\u00fcssen zumindest 80 cm lang und mit zwei Wirbeln versehen sein. Eine Verwicklung von Nachbarhunden muss ausgeschlossen sein. Die Einzelabg\u00e4nge sind so zu konzipieren, dass sich der Schlittenhund drehen und strecken, ohne Behinderung durch seine Teamkameraden Futter und Fl\u00fcssigkeit aufnehmen und auch soziale Kontakte durch Beschnuppern und Ber\u00fchren pflegen kann. W\u00e4hrend der Dauer der Anbindung hat der Musher seine Schlittenhunde zu beaufsichtigen.<\/p>\n<p>(4) Mindestalter:<\/p>\n<p>1. Die Teilnahme an sogenannten Trainingscamps ist erst erlaubt, wenn die teilnehmenden Tiere mindestens den 12. Lebensmonat vollendet haben.<\/p>\n<p>2. Die Teilnahme an Sprintrennen (6 km bis max. 18 km) ist erst erlaubt, wenn die teilnehmenden Tiere mindestens den 15. Lebensmonat vollendet haben.<\/p>\n<p>3. Die Teilnahme an Mitteldistanzrennen (bis max. 25 km) oder Langdistanzrennen (bis max. 70 km) ist erst erlaubt, wenn die teilnehmenden Tiere mindestens den 18. Lebensmonat vollendet haben.&#8221;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>So weit so gut. Nun ergeben sich aber doch einige relevante Fragen dazu, und ich habe mir nat\u00fcrlich wie immer erlaubt, mit meinen Fragen das BMG zu bem\u00fchen, und schickte folgendes Mail an die gesetzgebende Beh\u00f6rde:<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Werte Damen und Herren,<\/p>\n<p>seit heute liegt uns das \u201eBundesgesetzblatt mit der 68. Verordnung der Bundesministerin f\u00fcr Gesundheit mit der die 2. Tierhaltungsverordnung ge\u00e4ndert wird\u201c &nbsp;vor, und wirft bei uns einige Fragen auf, die wir nun an Sie mit der Bitte um Aufkl\u00e4rung oder Beantwortung stellen:<\/p>\n<p>Wie werden \u201eSchlittenhunde\u201c vom Gesetzgeber aus definiert? Was ist unter der Bezeichnung Schlittenhunde zu verstehen? Welche Rassen? Nur die von der FCI anerkannten 4 Schlittenhunderassen (Siberian Husky, Alaskan Malamute, Samojede und Gr\u00f6nlandhund) oder auch Alaskan Husky, German Trail Hound, und alle neuen Schlittenhunderassen die nicht von der FCI erfasst sind? Was zeichnet Schlittenhundesport aus? Schlittenhundesport wird mit Hundeschlitten, Trainingswagen, Bike, Scooter, Laufen und Trekking ausge\u00fcbt. Gelten die Einschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich Transportboxen, Stake-Out und Mindestalter NUR f\u00fcr die 4 anerkannten Schlittenhunderassen, oder ALLE Hunderassen die bei solchen Events teilnehmen und dieselben Unterbringungen und Stake-Outs haben wie Schlittenhunde? Wenn nicht, dann sehen wir eine Ungleichbehandlung zwischen Schlittenhunden und anderen Hunden bei gleichen Sportarten! Das w\u00fcrde rechtlich gesehen wahrscheinlich nicht halten, weil man Sportler mit Schlittenhunden und Sportler mit anderen Hunden differenziert und Schlittenhundehaltern Auflagen erteilt die die Halter normaler Hunde nicht einhalten m\u00fcssten!<\/p>\n<p>Wenn also ein Schlittenhunde (Siberian Husky) und ein normaler Hund (Border Collie) die gleiche Arbeit vor einem Bike, Scooter oder Trainingswagen, beim Laufen oder Trekking verrichtet, gelten die neuen Bestimmungen also NUR f\u00fcr den Schlittenhunde, aber NICHT f\u00fcr den Border Collie?? Wie ist das alles zu verstehen? Schlittenhundesportarten werden auch von Nicht-Schlittenhunden und Nicht-Schlittenhundevereinen ausge\u00fcbt! Wie wird das also gehandhabt?<\/p>\n<p>Wie werden die neuen Bestimmungen kontrolliert? Wer kontrolliert? Wie wird zwischen Sportveranstaltungen von Schlittenhundesportvereinen, Laufhundesport- vereinen, Dogtrekkingvereinen, Eventagenturen, oder sogar privat veranstalteten Events unterschieden, beziehungsweise die Einhaltung der neuen Bestimmungen kontrolliert? All die genannten Vereinsarten betreiben die gleichen Sportarten, jedoch mit unterschiedlichen Hunden, aber gleicher Stake-Out und Boxenhaltung!<\/p>\n<p>Zur Angabe \u201eDie Teilnahme an sogenannten Trainingscamps ist erst erlaubt, wenn die teilnehmenden Tiere mindestens den 12. Lebensmonat vollendet haben\u201c w\u00fcrden wir gerne wissen, was unter einer Teilnahme zu verstehen ist? Die Anwesenheit des Hundes am Trainingscamp selbst, oder die Teilnahme an Trainings- einheiten, also eingespannt und arbeitend?<\/p>\n<p>Wer ist f\u00fcr die richtige Boxengr\u00f6\u00dfe zur Unterbringung der Hunde verantwortlich? Der Veranstalter eines Events, oder der Hundehalter selbst? Und wie wird das bei den verschiedenen Veranstaltungen der verschiedenen Vereinstypen unterschieden und kontrolliert?<\/p>\n<p>Ich wei\u00df, das sind viele Fragen, aber unsere Mitglieder und Sportler wollen hier genaue Informationen haben, und auch wir haben Schlittenhunde und Nicht-Schlittenhunde im Verein. Auf alle F\u00e4lle bedanke ich mich schon im Vorhinein f\u00fcr die Beantwortung unserer Fragen, und verbleibe mit freundlichem Gru\u00df,<\/p>\n<p>Christian Veigl<br \/>\n08.04.2016<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Die Antwort des BMG&nbsp;ist meines Erachtens eine reine LMAA-Beantwortung:<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Veigl!<\/p>\n<p>Vielen Dank f\u00fcr Ihr Schreiben an das Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit!<\/p>\n<p>Zu Ihrem Anfrage w\u00e4re festzuhalten, dass dem Bund lediglich die Grundsatzgesetzgebung zukommt, den Bundesl\u00e4ndern jedoch die Ausf\u00fchrungsgesetzgebung und der Vollzug obliegt.<\/p>\n<p>Wir m\u00f6chten Sie daher ersuchen, Ihre Fragen an die f\u00fcr Sie zust\u00e4ndige Bezirksverwaltungsbeh\u00f6rde zu richten.<\/p>\n<p>F\u00fcr weitere, dar\u00fcber hinausgehende Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verf\u00fcgung und verbleiben<\/p>\n<p>mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p><strong>B\u00fcrgerInnenservice RK\/AH<br \/>\n<\/strong>&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;&#8212;-<br \/>\nReferat B\u00fcrgerInnenservice I\/B\/8<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Typisch f\u00fcr \u00d6sterreich! Zuerst ein Gesetz verabschieden, dann die Auskunft verweigern, weil man sich damit besch\u00e4ftigen m\u00fcsste, also auf andere abschieben! DAMIT ist aber nun T\u00fcr und Tor f\u00fcr komplett unterschiedliche Auslegungen ge\u00f6ffnet! Je nach Bundesland und Beh\u00f6rde k\u00f6nnten nun ganz andere Definitionen zur Anwendung kommen!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Also habe ich an zwei Nieder\u00f6sterreichische Bezirkshauptmannschaften die Anfrage weitergeleitet. Man darf auf die Antworten gespannt sein:<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Werte Damen und Herren!<\/p>\n<p>Da wir einige offene Fragen bez\u00fcglich dem novellierten Tierhaltegesetz in Bezug auf Schlittenhunde haben, diese aber vom Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit (dem Verfasser dieser Novelle!) keine Beantwortung dieser Fragen bekommen haben und an die Bezirksverwaltungsbeh\u00f6rde, also auch Sie, verwiesen wurden, sende ich meine Anfrage an Sie inkl. der Antwort des BMG an Sie zur Beantwortung weiter. Vielen Dank im Voraus, f\u00fcr die f\u00fcr uns wichtige Beantwortung dieser Punkte, da wir das als Schlittenhunde- sportverein nat\u00fcrlich wissen m\u00fcssen, und auch unsere Mitglieder ein Recht auf genauere Ausk\u00fcnfte haben.<\/p>\n<p>Mit freundlichem Gru\u00df,<br \/>\nChristian Veigl<br \/>\n12.04.2016<\/p>\n<p>Ergeht an: BH Wien Umgebung als unseren Vereinssitz<br \/>\nBH Wiener Neustadt als zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde f\u00fcr einen unserer Rennorte<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Schon voriges Jahr habe ich die N\u00d6 Tierschutzombudsfrau Dr. Lucia Giefing darum gebeten, genaue Definitionen zum damals vorliegenden Novellierungsentwurf gebeten, wurde aber abgeschaselt wie man so sagt. Es gab einfach trotz mehrerer Mails keine konkreten Angaben und Antworten!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Eine Antwort der BH Wiener Neustadt vom 18.4.2016 ist eingetroffen, wie vermutet mit keiner Beantwortung, sondern weiterer Abschiebung auf eine weitere Zust\u00e4ndigkeitsstelle, n\u00e4mlich zur\u00fcck zur TSO Giefing:<\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Sehr geehrter Herr Veigl!<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Ihre Anfrage wurde, um einen einheitlichen Vollzug zu gew\u00e4hrleisten, im Wege der N\u00d6 Tierschutzombudsfrau Dr. Giefing, an die daf\u00fcr zust\u00e4ndige Abteilung RU5 beim Amt der N\u00d6 Landesregierung weitergeleitet.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Amtstierarzt<br \/>\n<\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">DDr. Michael Gneist<br \/>\n<\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">2700 Wr. Neustadt<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Update, 4. Mai 2016:<\/strong> Knapp ein Monat nach meiner ersten Anfrage, wurde mein Schreiben an die zust\u00e4ndigen Stellen noch immer NICHT beantwortet! Die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung sieht es offensichtlich nicht als ihre B\u00fcrgerpflicht an, Anfragen zu beantworten. Ob der Grund daf\u00fcr einfach reine Ignoranz, Beantwortungsverweigerung weil es Arbeit w\u00e4re&nbsp;oder dem Tun oder eben Nichtstun einer Vorzimmerdame zuzuschreiben ist, kann ich leider nicht beantworten. Doch mehrt sich mittlerweile diese Tatsache bei der BH Wien-Umgebung! Auch Anfragen zu anderen Themen wurden bisher (\u00fcber Monate und sogar Jahre hinweg!) nicht beantwortet!!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Update, 14.&nbsp;Juni 2016:<\/strong> Knapp&nbsp;zwei Monate nach meinen Anfragen&nbsp;waren unsere Fragen nach wie vor unbeantwortet. Auf ein weiteres Mail hin (an beide Bezirkshauptmannschaften) wurde ich am selben Tag noch vom Amtsveterin\u00e4r aus Wiener Neustadt angerufen. Er teilte mir mit, dass er selbst sehr verwundert dar\u00fcber w\u00e4re, dass es noch immer keine Antworten gab, und versprach mir, selbst auch zu urgieren, da es ihn selbst interessiere und meine Fragen durchaus berechtigt w\u00e4ren. Vielen Dank Hr. DDr. Michael Gneist!<\/p>\n<p>Seitens der BH Wien Umgebung kam dann auch ein knappes Mail:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Veigl! Ich bedaure, dass Ihr Schreiben untergegangen ist, kann aber Ihre allgemeinen Fragen ohnehin nicht beantworten. Ich bin Sachverst\u00e4ndiger an einer&nbsp; Bezirksverwaltungebeh\u00f6rde (sic!) und kann keine Interpretationen von Gesetzen abgeben, vielmehr habe ich im Einzelfall zu beurteilen, ob beispielsweise eine Veranstaltung mit Tieren genehmigungsf\u00e4hig ist oder nicht. Keinesfalls kann ich anderen Beh\u00f6rden vorgreifen. Viele Fragen sind \u00fcberhaupt nicht sachverst\u00e4ndig zu beantworten, beispielsweise was den Schlittenhundesport auszeichnet, das m\u00fcssten doch die einschl\u00e4gigen Vereine besser wissen.<\/p>\n<p>Ich werde Ihre Anfrage an das Amt der N\u00d6 Landesregierung weiterleiten. Mit freundlichem Gru\u00df, Holger Herbr\u00fcggen<\/p><\/blockquote>\n<p><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">&nbsp;<\/span><\/p>\n<p>Also das ist eine Antwort,&nbsp;die man \u00fcblicherweise einen Schimmelbrief nennt! Abgesehen davon dass das BMG die Auslegung an die BH&#8217;s \u00fcbertr\u00e4gt, k\u00f6nnen diese&nbsp;das neue Gesetz nicht interpretieren?? Sind wir wirklich in einer Bananenrepublik?? Er will keinen anderen Beh\u00f6rden vorgreifen? Welchen denn?? Oder schreibt er von der TSchO Giefing? Und ich soll mich an Schlittenhundevereine wenden, die das&nbsp;doch besser wissen??&nbsp;Nun, wir sind ein Schlittenhundeverein, und wir wenden uns an die Beh\u00f6rden, weil wir eben Auskunft ben\u00f6tigen!! Das d\u00fcrfte aber bei dem Herren nicht angekommen sein, oder es interessiert ihn einfach nicht &#8230;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Update, 22.&nbsp;Juni 2016:<\/strong>&nbsp;Gestern wurde mir die Antwort der zust\u00e4ndigen Stelle&nbsp;in St. P\u00f6lten, das Amt der N\u00d6 Landesregierung Abteilung RU5, weitergeleitet. Ich kam aus dem Staunen und Kopfsch\u00fctteln nicht mehr raus:<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_1.jpg\" rel=\"lightbox[1099]\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-1182\" src=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_1-212x300.jpg\" alt=\"Memoformat_Seite_1\" width=\"212\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_1-212x300.jpg 212w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_1-768x1086.jpg 768w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_1-724x1024.jpg 724w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_1.jpg 905w\" sizes=\"auto, (max-width: 212px) 100vw, 212px\" \/><\/a> <a href=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_2.jpg\" rel=\"lightbox[1099]\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-1183\" src=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_2-212x300.jpg\" alt=\"Memoformat_Seite_2\" width=\"212\" height=\"300\" srcset=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_2-212x300.jpg 212w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_2-768x1086.jpg 768w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_2-724x1024.jpg 724w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2016\/04\/Memoformat_Seite_2.jpg 905w\" sizes=\"auto, (max-width: 212px) 100vw, 212px\" \/><\/a><\/p>\n<p>Die gesetzgebenden Stellen nehmen also die Definition eines Schlittenhundes von <a href=\"https:\/\/de.wikipedia.org\/wiki\/Schlittenhund\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">WIKIPEDIA<\/a>&nbsp;als Standardangabe was ein Schlittenhund ist!! Kann es das noch sein? Sind wir wirklich in einem Staat, in dem unwissende Dilettanten Gesetze erlassen, und sich auf Informationen von zweifelhaften Internetplattformen verlassen? Was, wenn der Eintrag \u00fcber &#8220;Schlittenhunde&#8221; ver\u00e4ndert wird? Gilt dann die neue Definition so ganz einfach und nebenbei? Grunds\u00e4tzlich wurden aber meine Fragen wieder nicht zur G\u00e4nze ordentlich beantwortet.<\/p>\n<p>Wenn nun ein Hund der einen Schlitten mittels Leine und Geschirr&nbsp;vom Gesetz her&nbsp;als Schlittenhund definiert wird, dann k\u00f6nnte ja beim Ziehen von Trainingswagen, Bikes, Scootern und \u00e4hnlichen Sportger\u00e4ten das neue Gesetz nicht zur Anwendung kommen, weil es ja ohne Schlitten kein Schlittenhunde w\u00e4re &#8230; ich habe nochmals nachgehakt &#8211; wieder bei dem uns zust\u00e4ndigen Amtstierarzt f\u00fcr Rohr im Gebirge&nbsp;&#8211; und warte wieder auf Antwort:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Werter Hr. DDr. Michael Gneist,<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">so wie ich das lese, gilt ein Schlittenhunde also nur dann als Schlittenhund (und auch andere Rassen), wenn diese definitiv mit Geschirr und Zugleine an einem Schlitten Zugarbeit leisten m\u00fcssen. In diese Definition fallen also nicht Trainingswagen, Bike, Scooter und alle anderen Zughundesportarten rein. Richtig? <\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Wenn also ein Event l\u00e4nger als 3 Tage dauert und keiner der Hunde einen Schlitten zieht, dann greift die neue Regelung also nicht. Hab ich das so richtig verstanden?? <\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">VIELEN DANK f\u00fcr Ihre Antwort und die Weiterleitung der Antworten der RU5.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Mit freundlichem Gru\u00df, <\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Christian Veigl, <\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">21.06.2016<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Update, 28.&nbsp;Juli 2016:<\/strong>&nbsp;In Abwesenheit (Urlaub) habe ich nun noch zwei Mails erhalten. Ich gehe davon aus, dass dies aufgrund der Intervention des Landtagsabgeordneten Lukas Mandl geschah, den ich bat hier mal Druck zu machen, weil ich von der BH Wien-Umgebung und dem Land Nieder\u00f6sterreich zum Zeitpunkt meines Mails an ihn noch keine Antworten (nach Wochen) erhalten hatte. Das Mail der BH Wien-Umgebung erscheint mir irgendwie wie ein Affront gegen\u00fcber einem B\u00fcrger, der nur genau wissen will, was nun Sache ist:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Sehr geehrter Herr Veigl! <\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">In dieser Angelegenheit wiederhole ich meine Ihnen bereits am 06. 06. 2016 mitgeteilte Ansicht, dass Ich bedaure, dass es mir als Sachverst\u00e4ndiger einer &nbsp;Bezirksverwaltungsbeh\u00f6rde nicht obliegt, allgemeine Interpretationen von Gesetzen abzugeben und ich vielmehr im Einzelfall zu beurteilen habe, ob beispielsweise eine Veranstaltung mit Tieren genehmigungsf\u00e4hig ist oder nicht. Keinesfalls kann ich anderen Beh\u00f6rden in ihrer Beurteilung vorgreifen.&nbsp; <\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Da ich wusste, dass Sie auch die &nbsp;zust\u00e4ndige Abteilung des Amts der N\u00d6 Landesregierung kontaktiert haben er\u00fcbrigt sich ohnehin eine Stellungnahme durch mich.&nbsp; <\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrer Tierhaltung haben &nbsp;stehe ich gerne zur Verf\u00fcgung. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Mit freundlichem Gru\u00df, <\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">DDr. Holger Herbr\u00fcggen, <\/span><span style=\"color: #000000; font-family: Calibri;\">Amtstierarzt<\/span><\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Nun, was soll man mit solchen Antworten anfangen? Das klingt f\u00fcr mich wie &#8220;Schluckts das einfach, und lassts uns damit in Ruhe&#8221;. Ich verweise daher nochmals auf das erste Mail von Hr. DDr. Herbr\u00fcggen, in dem er schreibt:<em> &#8220;Ich bin Sachverst\u00e4ndiger an einer&nbsp; Bezirksverwaltungebeh\u00f6rde (sic!) und kann keine Interpretationen von Gesetzen abgeben, vielmehr habe ich im Einzelfall zu beurteilen, ob beispielsweise eine Veranstaltung mit Tieren genehmigungsf\u00e4hig ist oder nicht. Keinesfalls kann ich anderen Beh\u00f6rden vorgreifen. Viele Fragen sind \u00fcberhaupt nicht sachverst\u00e4ndig zu beantworten, beispielsweise was den Schlittenhundesport auszeichnet, das m\u00fcssten doch die einschl\u00e4gigen Vereine besser wissen.&#8221;<\/em> &#8230; Ich habe zum Zeitpunkt meiner ersten Anfrage kein Mail an das Amt der N\u00d6 Landesregierung geschickt, also ist die Aussage <em>&#8220;Da ich wusste, dass sie auch die zust\u00e4ndige Abteilung des Amts der N\u00d6 Landesregierung kontaktiert haben &#8230;&#8221;<\/em>&nbsp;erstens zu hinterfragen, zweitens interessant weil man durch Wissen einer angeblichen weiteren Anfrage selbst davon befreit ist selbst zu antworten? So funktioniert also eine Beh\u00f6rdenstelle in N\u00d6? Ich kanns nicht glauben was ich&nbsp;da&nbsp;lesen muss.<\/p>\n<p>Noch interessanter ist das zweite Mail das ich nun selbst von der RU5 erhalten habe, und zwar aufgrund meines Mails an den Wiener Neust\u00e4dter Amtstierarzt wegen der Definition &#8220;Schlittenhund&#8221; der N\u00d6 Landesregierung:<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<blockquote><p>Sehr geehrter Herr Veigl, Ihre nachstehende Anfrage wurde uns seitens des zust\u00e4ndigen Amtstierarztes der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt weitergeleitet. Die der Regierungsvorlage zur Novellierung der 2. Tierhaltungsverordnung angeschlossenen Erl\u00e4uterungen lassen erkennen, dass der Gesetzgeber mit der aktuellen Fassung der 2. Tierhaltungsverordnung insbesondere Neuregelungen und Klarstellungen zu Mindestanforderungen an den Transport und die Unterbringung von Schlittenhunden im Zuge von mit derartigen Tieren abgehaltenen Sportveranstaltungen verfolgte.<\/p>\n<p>Wie bereits im Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt vom 21.6.206 ausgef\u00fchrt, sind als &#8220;Schlittenhunde&#8221; solche anzusehen, die im Rahmen entsprechender Veranstaltungen Schlitten oder vergleichbare Sportger\u00e4te in wettbewerbsm\u00e4\u00dfiger oder -\u00e4hnlicher Weise &nbsp;ziehen; unter die Definition &#8220;Schlittenhund&#8221; fallen daher alle jene Hunde, die zu derartigen Zwecken zu solchen Veranstaltungen mitgef\u00fchrt werden, auch wenn sie (z.B. verletzungsbedingt, etc..) nicht konkret zum Einsatz kommen sollten, aber f\u00fcr die Dauer der Veranstaltung in den Boxen untergebracht werden, etc.. In jedem Fall kann es sich dabei aber immer nur um Hunde handeln, die f\u00fcr derartige Zwecke auch tats\u00e4chlich und regelm\u00e4\u00dfig trainiert sind, was daher auch &#8220;Trainingsfahrten, gleichg\u00fcltig ob einzeln im &#8220;privatem Einzeltraining&#8221; oder im Rahmen von Trainingscamps mehrerer Sportler, sowie auch daf\u00fcr \u00fcblicherweise verwendete Trainingsschlitten oder -wagen einschlie\u00dft.<\/p>\n<p>Vom Begriff &#8220;Schlittenhunde&#8221; sind &#8211; trotz einer aus der \u00dcberschrift zu Zif.1.8, 2. Tierhaltungsverordnung ev. vordergr\u00fcndig vermutbaren Interpretationsm\u00f6glichkeit &#8211; damit Hunde nicht umfasst, die zwar (ev. auch nur teilweise\/sekund\u00e4r) als \u201eZugtier\u201c, aber ohne unmittelbaren oder prim\u00e4r &#8220;hundesportlichen Hintergrund&#8221; verwendet werden (wie z.B. das vorwiegende oder teilweise Ziehen des Hundehalters auf dessen Fahrrad oder Scooter o.\u00e4. fahrbaren Ger\u00e4ten im Rahmen des Hunden gem\u00e4\u00df Z.1.1 Abs. (1) der zu gew\u00e4hrleistenden Auslaufes).<\/p>\n<p>F\u00fcr diese Hunde (Begleithunde, \u201epensionierte\u201c, d.h. nicht mehr zum Einsatz kommende Schlittenhunde,\u2026.) sowie auch f\u00fcr die Haltung o.a. Schlittenhunde au\u00dferhalb von Trainings- oder Sportveranstaltungen finden die allgemein g\u00fcltigen Bestimmungen (f\u00fcr Auslauf,\u2026) der Anlage 1 der 2. Tierhalteverordnung Beachtung.<\/p>\n<p>Kein Interpretationsspielraum besteht hingegen bez\u00fcglich der Regelung gem. Z. 1.8 Abs.(2), lit.b) &nbsp;2.Tierhaltungsverordnung, wonach &nbsp;im Rahmen von (Schlittenhunde)Veranstaltungen mit einer Dauer von mehr als 3 Tagen die an dieser Stelle f\u00fcr Unterbringungsboxen angef\u00fchrten Mindestma\u00dfe nicht unterschritten werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen, N\u00d6 Landesregierung, Im Auftrag, Martin Tschulik (Abteilung Naturschutz)<\/p><\/blockquote>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Geht es nur mir so, oder versucht man nun sich seitens der Beh\u00f6rden nun irgendwie zu winden? Das Mail der RU5 an mich, unterscheidet sich nun in Punkto Interpretation &#8220;Schlittenhunde&#8221; komplett vom Mail der RU5 an die BH Wiener Neustadt, wo man sich auf Wikipedia berief! Jetzt auf einmal ist nicht mehr Wikipedia das Ma\u00df aller Dinge, sondern es wird bereits ausgeweitet und angepasst. Wie soll man mit solchen schwammigen Informationen also umgehen? Offensichtlich wird hier so lange gedreht und gebastelt bis es den zust\u00e4ndigen &#8220;Damen&#8221; in den staatlichen Tierschutzstellen passt. Anders sind diese Angaben in den diversen Mails nicht zu interpretieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Ich bleibe am Ball und informiere Euch sicher weiter&nbsp;in dieser Sache&nbsp;&#8230;<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Novellierung der 2. Tierhalteverordnung (Tierschutzgesetz) [maj update=&#8221;28\/07\/16&#8243;][\/maj] Im November 2015 hatte ich bereits massiv darauf aufmerksam gemacht, dass eine Novellierung der 2. Tierhalteverordnung des \u00d6sterreichischen Tierschutzgesetzes ansteht. Und wie nicht anders zu erwarten, wurde ich wieder einmal ignoriert und die Warnung als Schwachsinn abgetan. 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