{"id":27301,"date":"2018-10-02T11:10:49","date_gmt":"2018-10-02T09:10:49","guid":{"rendered":"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/?p=27301"},"modified":"2018-10-02T11:34:04","modified_gmt":"2018-10-02T09:34:04","slug":"das-radfahren-mit-dem-hund-im-ortsgebiet-ein-leidiges-problem-mit-den-uneinsichtigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/?p=27301","title":{"rendered":"Das Radfahren mit dem Hund im Ortsgebiet &#8211; Ein leidiges Problem mit den Uneinsichtigen."},"content":{"rendered":"\n<p>\u00a0<\/p>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"1280\" height=\"926\" src=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/IMG_8373-2.jpg\" alt=\"\" class=\"wp-image-27302\" srcset=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/IMG_8373-2.jpg 1280w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/IMG_8373-2-300x217.jpg 300w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/IMG_8373-2-768x556.jpg 768w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/IMG_8373-2-1024x741.jpg 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 1280px) 100vw, 1280px\" \/><figcaption>Es geht auch richtig und gesetzeskonform. Mit den Hunden am Rad.<\/figcaption><\/figure>\n\n\n\n<p>\u00a0<br \/>Fr\u00fcher, so sagen ja die Meisten immer wieder, sind die Hunde auch immer ohne Leine herumgelaufen. Fr\u00fcher sind wir auch mit dem Rad mit dem Hund gefahren. Ja, fr\u00fcher, aber wir haben nicht mehr fr\u00fcher! Wir sind in einer Zeit angelangt, wo der Platz f\u00fcr alle immer weniger wird, und es immer wichtiger ist, zumindest die bestehenden Regeln und Gesetze einzuhalten um ein reibungsloses Miteinander zu gew\u00e4hrleisten. Fr\u00fcher klappte das, weil es weniger Hunde, weniger Menschen, und weniger Fahrzeuge gab. Heute ist das anders.<\/p>\n\n\n\n<p>Ich bin ja selbst Hundehalter, ich gehen mit meiner H\u00fcndin nat\u00fcrlich auch spazieren und wandern. Ich fahre sicherlich mit ihr auch mit dem Rad, wenn sie so weit ist. Aber ich halte mich an die Spielregeln. Und die sind nun mal im Ortsgebiet LEINE oder BEISSKORB sowie Hund am Rad mit Leine laut StVO verboten, ohne Leine laut N\u00d6 Hundehaltegesetz verboten, und mit Bei\u00dfkorb ists tierschutzm\u00e4\u00dfig grenzwertig. Niemand kauft sich einen speziellen Bei\u00dfkorb f\u00fcr Rennhunde.<\/p>\n\n\n\n<p>Viele, wenn nicht die meisten, werden nun sagen: Schwachsinn, wo steht das, hab ich noch nie geh\u00f6rt. Einige werden auch sagen: Ist mir doch sowas von egal, ich machs trotzdem. Da w\u00e4ren wir dann auch bei jenen angelangt, wegen denen wir immer mehr Gesetze und Verbote auferlegt bekommen. Denn wenn man schon die bestehenden Gesetze nicht einhalten will, dann gibts eben immer mehr Verbote. Und die treffen nicht nur die schwarzen Schafe unter den Hundemenschen, sondern alle. Auch jene, die sich brav an alles halten.<\/p>\n\n\n\n<p>Deswegen hier mal die Gesetzesteile die in Bezug auf das Radfahren mit Hund relevant sind. Ich hab sie zusammengesucht, und auch das BMVIT (Bundesministerium f\u00fcr Verkehr, Innovation und Technologie) angeschrieben und um Aufkl\u00e4rung gebeten. Hier nun die Zusammenstellung der gesetzlichen Fakten:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aus der Stra\u00dfenverkehrsordnung 1960, Fassung vom 01.10.2018:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2. Begriffsbestimmungen.<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Fahrrad:<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>a) ein Fahrzeug, das mit einer Vorrichtung zur \u00dcbertragung der menschlichen Kraft auf die Antriebsr\u00e4der ausgestattet ist,<\/p>\n\n\n\n<p>b) ein Fahrzeug nach lit. a, das zus\u00e4tzlich mit einem elektrischen Antrieb gem\u00e4\u00df \u00a7 1 Abs. 2a KFG 1967 ausgestattet ist (Elektrofahrrad),<\/p>\n\n\n\n<p>c) ein zweir\u00e4driges Fahrzeug, das unmittelbar durch menschliche Kraft angetrieben wird (Roller), oder<\/p>\n\n\n\n<p>d) ein elektrisch angetriebenes Fahrzeug, dessen Antrieb dem eines Elektrofahrrads im Sinne des \u00a7 1 Abs. 2a KFG 1967 entspricht;<\/p>\n\n\n\n<p><em>Damit w\u00e4re wohl das Fahrrad und der Roller (NICHT Microscooter) gesetzlich definiert.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>Dabei gilt bei Kinderspielzeugen: Microscooter, Trittroller, Skateboards, Longboards, Kinderfahrr\u00e4der und alle anderen fahrzeug\u00e4hnlichen Kinderspielzeuge und vorwiegend zur Ben\u00fctzung au\u00dferhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge d\u00fcrfen auf folgenden Verkehrsfl\u00e4chen verwendet werden, wenn weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fu\u00dfg\u00e4ngerinnen\/Fu\u00dfg\u00e4nger gef\u00e4hrdet oder behindert werden: Gehweg oder Gehsteig, Wohn- oder Spielstra\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Siehe auch:<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 2. Begriffsbestimmungen. (StVO)<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt als<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\"><li>Fahrzeug: ein zur Verwendung auf Stra\u00dfen bestimmtes oder auf Stra\u00dfen verwendetes Bef\u00f6rderungsmittel oder eine fahrbare Arbeitsmaschine, ausgenommen Rollst\u00fchle, Kinderwagen, Schubkarren und \u00e4hnliche, vorwiegend zur Verwendung au\u00dferhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge sowie fahrzeug\u00e4hnliches Kinderspielzeug (etwa Kinderfahrr\u00e4der mit einem \u00e4u\u00dferen Felgendurchmesser von h\u00f6chstens 300 mm und einer erreichbaren Fahrgeschwindigkeit von h\u00f6chstens 5 km\/h) und Wintersportger\u00e4te.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>\u00a7 88. Spielen auf Stra\u00dfen. (StVO)<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Auf der Fahrbahn sind Spiele jeder Art verboten; dies gilt nicht f\u00fcr Wohnstra\u00dfen. Wenn es das \u00f6ffentliche Interesse erfordert und keine erheblichen Interessen am unbehinderten Stra\u00dfenverkehr entgegenstehen, kann die Beh\u00f6rde durch Verordnung einzelne Fahrbahnen oder Fahrbahnabschnitte entweder dauernd oder f\u00fcr bestimmte Zeiten von diesem Verbot ausnehmen und f\u00fcr den \u00fcbrigen Verkehr sperren. Eine solche Fahrbahn darf jedoch mit fahrzeug\u00e4hnlichem Kinderspielzeug und \u00e4hnlichen Bewegungsmitteln nur befahren werden, wenn sie keine oder nur eine geringe Neigung aufweist. Weiters kann die Beh\u00f6rde durch Verordnung auf einzelnen Fahrbahnen oder Fahrbahnabschnitten entweder dauernd oder f\u00fcr bestimmte Zeiten das Fahren mit Rollschuhen zulassen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Somit ist das Fahren mit den Microscootern auf der Stra\u00dfe ohnehin verboten, egal ob mit oder ohne Hund. Betrachten wir nun aber das Fahren mit Hund weiter:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 99. Strafbestimmungen. (StVO)<\/p>\n\n\n\n<p>(3) Eine Verwaltungs\u00fcbertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 726 Euro, im Fall ihrer Uneinbringlichkeit mit Arrest bis zu zwei Wochen, zu bestrafen,<\/p>\n\n\n\n<p>f) wer Tiere w\u00e4hrend der Fahrt an einer Leine h\u00e4lt oder an Fahrzeuge anh\u00e4ngt, um sie mitlaufen zu lassen, \u2026<\/p>\n\n\n\n<p><em>Das hei\u00dft: Der Hund darf weder am Rad angebunden, noch am Rad mit der Leine gef\u00fchrt werden! Viele werden jetzt genau so handeln wie die meisten im Ortsgebiet, sie lassen den Hund frei laufen und fahren mit dem Rad nach oder daneben. Auch das ist verboten, und zwar wegen dem N\u00d6 Hundehaltegesetz!<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Aus dem N\u00d6 Hundehaltegesetz, Fassung vom 01.10.2018:<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 1 Allgemeine Anforderungen f\u00fcr das Halten von Hunden<\/p>\n\n\n\n<p>(1) Wer einen Hund h\u00e4lt, muss die daf\u00fcr erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu f\u00fchren und zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gef\u00e4hrdet oder unzumutbar bel\u00e4stigt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Diese Eignung ist nicht mehr gegeben, sobald der Hund frei l\u00e4uft und auf andere Menschen oder Hunde zurennt und diese entgegen dem Willen der Menschen oder der Hundeigent\u00fcmer bel\u00e4stigt ohne abgerufen oder angeleint zu werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a7 8 F\u00fchren von Hunden<\/p>\n\n\n\n<p>(2) Wer einen Hund f\u00fchrt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an \u00f6ffentlichen Orten im Ortsbereich, das ist ein baulich oder funktional zusammenh\u00e4ngender Teil eines Siedlungsgebietes, sowie in \u00f6ffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergn\u00fcgungsparks, Stiegenh\u00e4usern und Zug\u00e4ngen zu Mehrfamilienh\u00e4usern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverz\u00fcglich beseitigen und entsorgen.<\/p>\n\n\n\n<p>(3) An den in Abs. 2 genannten Orten m\u00fcssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb gef\u00fchrt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><em>Damit ist der Freilauf am Rad vom N\u00d6 Hundehaltegesetz her ebenfalls verboten! Einzige M\u00f6glichkeit, den Hund mit dem rad zu besch\u00e4ftigen w\u00e4re ihm einen Bei\u00dfkorb raufzugeben, was wiederum tierschutzrechtlich bedenklich ist, da Otto-Normalverbraucher sicherlich keine Rennbei\u00dfk\u00f6rbe besitzen oder verwenden! Nur dann w\u00e4re es so weit ok, den Hund neben dem Rad laufen zu lassen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Au\u00dfer Orts w\u00e4re es gesetzlich in Ordnung wenn der Hund ohne Leine und Bei\u00dfkorb laufen w\u00fcrde, jedoch greifen hier wieder das Forst-, Jagd- und Feldschutzgesetz! Auch das N\u00d6 Hundehaltegesetz \u00a71 Abs. 1. Doch hier geht es rein um Hund am Rad im Ortsgebiet.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p><em>Schlimmer als die \u00dcbertretung nach oben genannten Gesetzen ist jedoch noch die Tatsache, WIE mit den Hunden am Rad gefahren wird! Rolleinen, am Halsband gef\u00fchrt, oftmals nur an der Hand gehalten, Springer, etc.. Da bekomme ich als Vorsitzender eines Hundezugsportvereins sowieso die Krise. Es denkt niemand nach, wie sehr er seinen Hund sch\u00e4digt wenn er ungeeignetes Material verwendet. Genauso wie man niemanden am Rad sieht wenn die Temperaturen unter 15 Grad sind, aber ab 25-30 Grad pl\u00f6tzlich (sch\u00e4dlich f\u00fcr den Hund) alle mit den Hunden am Rad unterwegs sind! Schaltets doch einmal Euer Gehirn ein, oder erkundigts Euch wie man es richtig macht! Auch das Fahren mit dem Rad Abends ohne Licht ist nicht wirklich berauschend f\u00fcr jene die Euch dabei nicht kommen sehen! Oder jene Radler mit Hund, die dann nicht absteigen und die Haufen ihres Hundes im Ortsgebiet wegr\u00e4umen sondern liegen lassen und weiterfahren.<\/em><br \/><\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0<\/p>\n\n\n\n<p>Auch wenn es nun sicherlich weiter Unbelehrbare gibt die sich denken, sch\u2026 drauf ich machs trotzdem: Es wird Anzeigen geben, und sollte etwas passieren weil ein Freil\u00e4ufer unkontrolliert in ein Auto l\u00e4uft, jemanden bei\u00dft, oder irgendeinen anderen Schaden zuf\u00fcgt, dann putzt sich jede Versicherung ab. Der Hundebesitzer oder die Besitzerin darf dann pers\u00f6nlich f\u00fcr alles aufkommen. Und in Zeiten der Smartphonekameras gibt es praktische keine Anonymit\u00e4t. Denkt daran.<\/p>\n\n\n\n<p>Macht das Zusammenleben im Ort nicht schwerer als es sein muss und leint Eure Hunde an wenn ihr mit ihnen spazieren geht. F\u00e4hrt nicht mit ihnen mit dem Rad mit oder ohne Leine im Ortsgebiet! Denkt an andere Hundemenschen die Ihr damit immer wieder in Bedr\u00e4ngnis bringt oder sogar gef\u00e4hrdet. Es gibt auch Menschen die haben vor Hunden Angst und wollen keinen Kontakt zu ihnen. Es gibt Kinder, die sind unberechenbar, und ein Bi\u00df aus Abwehr geschieht leider schneller als man denkt.<\/p>\n\n\n\n<p>Und es gibt auch Hundehalter wie mich, der f\u00fcr seine H\u00fcndin die Verantwortung und die Verpflichtung zum Schutz Ihres Wohles und ihrer Gesundheit \u00fcbernommen haben. Und wenn ein Freil\u00e4ufer oder unkontrollierter Hund auf meine zul\u00e4uft dann gehe ich von einem Angriff aus, so wie sie auch, und wehre diesen mit allen mir zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln ab! Egal ob es dem Besitzer oder der Besitzerin des Freil\u00e4ufers passt oder nicht. Und bei der Auswahl der Mittel bin ich sicherlich nicht zimperlich. <\/p>\n\n\n\n<p>Selbiges gilt f\u00fcr alle unerw\u00fcnschten Kontakte, egal nun ob mit oder ohne Leine! Man fragt vorher, ob ein Kontakt der Hunde erw\u00fcnscht ist! Und der einzige der seinen Hund kennt und wie er auf andere reagiert ist immer noch der Besitzer oder die Besitzerin. Und der entscheidet \u00fcber ein Ja oder Nein. Und nicht die selbsternannten Experten oder Expertinnen die ja soooo geschult in der Hundesprache sein wollen.<br \/><\/p>\n\n\n\n<p>Danke.<\/p>\n\n\n\n<p>\u00a0<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-gallery columns-2 is-cropped wp-block-gallery-2 is-layout-flex wp-block-gallery-is-layout-flex\"><li class=\"blocks-gallery-item\"><figure><a href=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_1-2.jpg\" rel=\"lightbox[27301]\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"910\" height=\"1280\" src=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_1-2.jpg\" alt=\"\" data-id=\"27309\" data-link=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/?attachment_id=27309\" class=\"wp-image-27309\" srcset=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_1-2.jpg 910w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_1-2-213x300.jpg 213w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_1-2-768x1080.jpg 768w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_1-2-728x1024.jpg 728w\" sizes=\"auto, (max-width: 910px) 100vw, 910px\" \/><\/a><\/figure><\/li><li class=\"blocks-gallery-item\"><figure><a href=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_2.jpg\" rel=\"lightbox[27301]\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" width=\"905\" height=\"1280\" src=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_2.jpg\" alt=\"\" data-id=\"27310\" data-link=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/?attachment_id=27310\" class=\"wp-image-27310\" srcset=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_2.jpg 905w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_2-212x300.jpg 212w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_2-768x1086.jpg 768w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/Erledigung_BMVIT-160.540_0001-IV_ST2_2018_02.07.2018_Christian_Veigl__Seite_2-724x1024.jpg 724w\" sizes=\"auto, (max-width: 905px) 100vw, 905px\" \/><\/a><\/figure><\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Der im Text erw\u00e4hnte Hundescooter ist von der StVO als Fahrrad deklariert. Also gilt auch beim Scooter das Gleiche wie f\u00fcr das Fahrrad. Stra\u00dfen mit \u00f6ffentlichem Verkehr sind ALLE Verkehrswege (auch jene mit Fahrverboten!) bei denen es m\u00f6glich ist, den Weg zu befahren. AUSSER: Eingez\u00e4unte Privatgrundst\u00fccke und mit Zufahrtsschranken abgesperrte Wege!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0 \u00a0Fr\u00fcher, so sagen ja die Meisten immer wieder, sind die Hunde auch immer ohne Leine herumgelaufen. Fr\u00fcher sind wir auch mit dem Rad mit dem Hund gefahren. Ja, fr\u00fcher, aber wir haben nicht mehr fr\u00fcher! 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