{"id":274,"date":"2015-02-20T08:21:27","date_gmt":"2015-02-20T07:21:27","guid":{"rendered":"http:\/\/www.veigl.net\/blog\/?p=274"},"modified":"2015-11-01T09:33:40","modified_gmt":"2015-11-01T07:33:40","slug":"rechtslage-in-oesterreich-mountainbiker-als-gesetzesbrecher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/?p=274","title":{"rendered":"Rechtslage in \u00d6sterreich: Mountainbiker als Gesetzesbrecher"},"content":{"rendered":"<p>Weil es auch Hundesportler mit\u00a0Bike und Scooter gleicherma\u00dfen betrifft!<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/img_2879.jpg\" rel=\"lightbox[274]\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-279\" src=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/img_2879-300x200.jpg\" alt=\"img_2879\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/img_2879-300x200.jpg 300w, https:\/\/www.veigl.net\/blog\/wp-content\/uploads\/2015\/02\/img_2879.jpg 1024w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p><strong>Mountainbiken is ein tolles Hobby, das zigtausende Menschen\u00a0in \u00d6sterreich begeistert; ein Sport, der ein Mega-Business f\u00fcr den\u00a0Tourismus und den Sporthandel ist. Alles bestens? Von wegen:\u00a0Nach der g\u00fcltigen Rechtslage wird fast jeder Mountainbiker\u00a0zwangsl\u00e4ufig zum Gesetzesbrecher!<\/strong><\/p>\n<p>Unterwegs sein auf einzigartigen\u00a0Single Tracks, von flowig\u00a0bis zu fordernden Spitzkehren,\u00a0eingeh\u00fcllt in eine spektakul\u00e4re\u00a0Landschaftskulisse, faszinierend\u00a0vom Gipfel bis runter zur\u00a0bewirtschafteten Alm, wo der Wirt\u00a0bereits mit einer St\u00e4rkung wartet.<\/p>\n<p>So lieben und sch\u00e4tzen die Wanderer\u00a0und Berggeher ihr angestammtes\u00a0Revier. Und genau so stellen sich\u00a0auch die Mountainbiker ihre heile\u00a0Welt vor.\u00a0Der Unterschied? Welten! Was\u00a0f\u00fcr die einen (die Berggeher) eine\u00a0Selbstverst\u00e4ndlichkeit ist, ist f\u00fcr die\u00a0anderen (die Bergradler) fast \u00fcberall\u00a0tabu. Denn das muss \u2013 gerade vor Beginn\u00a0der Sommersaison \u2013 wieder einmal\u00a0gesagt werden: In \u00d6sterreich ist\u00a0das Radfahren auf allen Forst- und\u00a0Wanderwegen nach wie vor gesetzlich\u00a0verboten!<\/p>\n<p>Oder anders gesagt: In der endlosen\u00a0Weite unserer Bergwelt d\u00fcrfen\u00a0sich nur Menschen per pedes bewegen\u00a0\u2013 Mountainbikern bleibt diese grenzenlose\u00a0Freiheit verwehrt! Dieser immer\u00a0gr\u00f6\u00dfer werdenden Sportgruppe\u00a0werden nach wie vor nur kilometerweise\u00a0vermessene Strecken zugewiesen.\u00a0Und wer aus diesen \u201eReservaten\u201c\u00a0ausbricht, ist zwangsweise illegal unterwegs.\u00a0Ein Gesetzesbrecher auf zwei\u00a0R\u00e4dern.<\/p>\n<p>Eine geradezu groteske Situation:\u00a0Der Bikesport boomt, der Tourismus\u00a0und die Wirtschaft\u001e werben Jahr f\u00fcr\u00a0Jahr mit den besten Bikeregionen und\u00a0anderen Superlativen, um sich ihr\u00a0St\u00fcck vom Kuchen zu sichern. Aber\u00a0der Gesetzgeber hinkt dieser Entwicklung\u00a040 Jahre hinterher \u2013 und sorgt\u00a0mit einer antiquierten Rechtslage daf\u00fcr,\u00a0dass Mountainbiker, Wanderer,\u00a0Bergsteiger und Interessensgruppen\u00a0wie Grundst\u00fccksbesitzer, Forst- und\u00a0Jagdlobby Jahr f\u00fcr Jahr den Konflikte-Kochtopf aufs Neue zum Brodeln\u00a0bringen.<\/p>\n<p><strong>SO IST DIE RECHTSLAGE<\/strong><\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich, von Rechts wegen ist alles\u00a0genau geregelt. Im Forstgesetz steht,\u00a0kurz gesagt: \u201eJedermann darf den\u00a0Wald zu Erholungszwecken betreten\u00a0und sich darin aufhalten. Ein Befahren\u00a0aber ist nur mit Zustimmung des\u00a0Waldeigent\u00fcmers erlaubt.\u201c Und das\u00a0hei\u00dft eben im Umkehrschluss: In \u00d6sterreich ist Mountainbiken auf Forst- und Wanderwegen gesetzlich verboten \u2013 auf Basis eines Forstgesetzes, das im Jahre 1975 beschlossen wurde!<br \/>\nDer Hintergrund: In der Nachkriegszeit stand die Waldnutzung zum Wiederaufbau und der wirtschaftlichen Erholung im Vordergrund. Und nur durch den Einsatz der alpinen Vereine wurde im Jahr 1968 den Menschen ein freies Begehen der W\u00e4lder \u201eauf Wegen und abseits davon, soweit nicht anders verf\u00fcgt\u201c, gestattet \u2013 die sogenannte \u201eWegefreiheit\u201c.<\/p>\n<p>Ein \u201eBefahren\u201c der W\u00e4lder aber wurde vor mehr als 40 Jahren explizit ausgeschlossen. Zu einer Zeit also, als an ein Radfahren im alpinen Gel\u00e4nde oder auf Wanderwegen im Wald allein schon aus Ermangelung an geeigneten Sportger\u00e4ten nicht zu denken und das somit auch kein Thema bei der Ausarbeitung der Gesetzes-Inhalte war. Die Zeiten, die R\u00e4der und die Sportler haben sich ver\u00e4ndert \u2013 das 40 Jahre alte Fahrverbot ist geblieben!<\/p>\n<p><strong>LEBENSGEF\u00c4HRLICHE FALLEN<\/strong><\/p>\n<p>Auch wenn von den Verbotsbef\u00fcrwortern stets von einem ohnehin umfangreichen Wegenetz f\u00fcr Mountainbiker gesprochen wird, so sind doch auch die Argumente der Biker, die f\u00fcr eine Aufhebung des Fahrverbots pl\u00e4dieren, durchaus nachvollziehbar:\u00a0Zum einen entspricht die Charakteristik dieser (oftmals Retorten-)Wege nicht immer den Vorstellungen der Mountainbikers. Die wenigen interessanten Strecken sind im ganzen Land verstreut und erfordern eine lange Anfahrt mit dem Auto oder Zug. Die stetig wachsende Zahl der Mountainbikesportler sorgt auch zunehmend f\u00fcr Gedr\u00e4nge auf den zugewiesenen Strecken. Und schlie\u00dflich der wohl entscheidende Punkt: F\u00fcr die Bergradler ist es einfach nicht mehr nachvollziehbar, warum sie die Freiheit der Berge nicht genie\u00dfen d\u00fcrfen, die den Berggehern zugestanden wird. Unterm Strich darf es also nicht wundern, dass sich viele Biker eben (illegal) auf den bereits vorhandenen Wanderwegen bewegen.<\/p>\n<p>Das ver\u00e4rgert wiederum die Grundst\u00fccksbesitzer und sie versuchen mit verbarrikadierten Wegen, Sperren und Strafen die Biker von ihrem Eigentum fernzuhalten. Die finanziellen Ausw\u00fcchse dieses Konfliktes zeigten sich am Muckenkogel bei Lilienfeld: Hier wurden vier Biker, die sich am Weg zu einer Bergmesse des Stifts Lilienfeld befanden, (noch nicht rechtskr\u00e4ftig) zu mehreren tausend Euro Strafe verdonnert, weil sie eine breite Forststra\u00dfe zur Auffahrt nutzten.<\/p>\n<p>Aber abgesehen von den (meist kleineren) Geldstrafen, die f\u00fcr das Befahren von Wanderwegen verh\u00e4ngt werden \u2013 viele Gegner des Radsports versuchen die Mountainbiker mit anderen, schon kriminellen Methoden zu \u201eerziehen\u201c: Im Laub versteckte \u00c4ste, die sich in den Speichen der R\u00e4der verh\u00e4ngen und den Radler zu Sturz bringen, sind noch die harmloseren Delikte. An un\u00fcbersichtlichen Stellen angebrachte Bretter mit N\u00e4geln oder quer \u00fcber den Weg gespannte Stacheldr\u00e4hte sind reine Todesfallen. Dass diese auch f\u00fcr Wanderer und Tiere gef\u00e4hrlich sind, scheint \u00fcbrigens keine Beachtung zu finden &#8230;<\/p>\n<p><strong>ES GEHT AUCH MITEINANDER<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<p>Es ist auch den Mountainbikern klar, dass bei einer Aufhebung des Fahrverbotes neue Fragen bez\u00fcglich Haftung, Wegeerhaltung und vor allem bei den \u201eBenimm-Regeln\u201c auftreten \u2013 aber keines dieser Probleme ist unl\u00f6sbar. Dazu muss man nur einen Blick \u00fcber unsere Grenzen werfen und wird feststellen, dass ein Beharren auf den uralten Vorschriften nicht mehr zeitgem\u00e4\u00df ist.<\/p>\n<p>In S\u00fcdtirol, der Schweiz und in manchen deutschen Bundesl\u00e4ndern setzt man auf ein friedliches Miteinander durch die Einhaltung gewisser Verhaltensregeln, die sogenannte \u201eTrail Courtesy\u201c. Diese stammt aus den USA und besagt ganz klar, dass Fu\u00dfg\u00e4nger immer Vorrang haben, und dass Biker R\u00fccksicht auf Mensch, Flora und Fauna nehmen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Weil es gerade dazu passt: Viele Studien (auch von Naturschutz-Institutionen) belegen eindeutig, dass im Vergleich zu anderen Naturnutzern Mountainbiker bei angepasstem Verhalten keine \u00fcberproportional hohe Belastung f\u00fcr die Natur darstellen.<br \/>\nWarum nun ausgerechnet f\u00fcr diese Sportgruppe ein Betretungsverbot der Forst- und Wanderwege herrscht, ist eigentlich unverst\u00e4ndlich. Am vermeintlichen Gefahrenpotenzial oder am r\u00fccksichtslosen Benehmen der Radsportler kann es nicht liegen, denn neutrale Beobachter dieses Outdoor-Konfliktes wissen: F\u00fcr die meisten Biker ist das \u201eTrail Courtesy\u201c eigentlich schon selbstverst\u00e4ndlich. Gerade im alpinen Raum, wo nat\u00fcrlich in Summe auch weniger Naturnutzer unterwegs sind, hat sich dieser Codex bereits etabliert und negative Begegnungen halten sich absolut in Grenzen.<\/p>\n<p>Auch der Alpenverein hat Empfehlungen f\u00fcrs r\u00fccksichtsvolle Biken herausgegeben \u2013 langsam und auf Sicht fahren, Wanderern stets den Vorrang gew\u00e4hren, freundliches Gr\u00fc\u00dfen und ein nettes Danke beim Vorbeirollen sind die Basis, um als Biker von Wanderern respektiert zu werden. Und wenn man seine Abfahrten auch technisch sauber meistert (das blockierende Hinterrad hat am Berg und im Wald rein gar nichts verloren) sollte eigentlich einem gemeinsamen Bergerlebnis nichts im Wege stehen.<\/p>\n<p>Aber der Gegenwind ist nach wie vor gewaltig: Was vor zehn Jahren noch als kurzer Hype gewertet wurde, wird von vielen heute als \u201eechte Plage\u201c\u00a0gesehen. Und speziell auf den Wanderwegen und -steigen im stadtnahen Bereich herrscht \u201eKrieg\u201c \u2013 fast w\u00f6chentlich kann man mit den oben angef\u00fchrten Fallen auf Wegen rechnen. Mountainbiken wird in Ballungszentren nicht (mehr) geduldet. Gespr\u00e4che mit Grundst\u00fccksbesitzern, die durchaus zu einem Dialog bereit waren, haben gezeigt, dass Rat- und Hilflosigkeit herrscht. Auch wahr: Viele w\u00e4ren zuvor einfach nur gern um die Erlaubnis gefragt worden &#8230;<\/p>\n<p><strong>MEHR MTB-STRECKEN?<\/strong><\/p>\n<p>\u201eBaut halt mehr MTB-Strecken\u201c, lautet einer der L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge der Berggeher. Auch das ist leichter gesagt als getan: Der Wald ist per Gesetz \u201ezur Erholung f\u00fcr Wanderer und f\u00fcr wirtschaftliche Zwecke bzw. die Jagd gedacht. Jede Nutzung dar\u00fcber hinaus erfordert die Zustimmung des Grundst\u00fccksbesitzers oder gar eine Bewilligung durch die Beh\u00f6rden bzw. eine Umwidmung des Grundst\u00fcckes.\u201c Die Genehmigung kleiner Erdbewegungen (Steilkurven etc.) obliegt dem Eigent\u00fcmer. Die Errichtung von gezimmerten Spr\u00fcngen oder Br\u00fccken aus Holz, die im rechtlichen Sinne Anlagen darstellen, m\u00fcssen zus\u00e4tzlich von den Beh\u00f6rden genehmigt werden.<\/p>\n<p>Aber selbst, wenn das alles bew\u00e4ltigt wird \u2013 es l\u00f6st nicht die Kernproblematik: Biker, die sich nicht auf gebauten Trails und Liftanlagen bewegen, sondern ihre Freizeit am freien Berg verbringen wollen, sehen ihre Bed\u00fcrfnisse kaum befriedigt.<\/p>\n<p><strong>\u201e\u00d6STERREICHISCHE L\u00d6SUNG\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Seit vielen Jahren kocht jede Region ihr eigenes S\u00fcppchen und schafft mit Kompromissen und Einzelprojekten die f\u00fcr ihr Gebiet passende L\u00f6sung. Das Tiroler Mountainbike-Modell etwa ist seit 1997 Vorreiter und hat ein gro\u00dfes Netz an Asphalt-, Forststra\u00dfen und Wanderwegen f\u00fcr Biker freigegeben. Diese regionalen oder gar lokalen Inseln der Gl\u00fcckseligkeit mindern allerdings die Notwendigkeit f\u00fcr eine allgemeine und \u00f6sterreichweite Ann\u00e4herung an das Problem.<\/p>\n<p>Aber, um es kernig zu sagen: \u201eMander, es ist Zeit!\u201c Zeit f\u00fcr ein \u00dcberarbeiten des uralten Gesetzes und Anpassen an die Gegebenheiten. Und es ist Zeit f\u00fcr ein Umdenken auch der \u201ealteingesessenen\u201c Naturnutzer. Unsere Natur bietet Platz f\u00fcr alle! Mit einem klar kommunizierten Verhaltenskodex k\u00f6nnen alle \u2013 Wanderer, Bergsteiger, Mountainbiker, Forst- und Jagdwirtschaft \u2013 friedlich nebeneinander existieren.<\/p>\n<p>Dies setzt nat\u00fcrlich ein Verst\u00e4ndnis aller Parteien voraus und wird nicht von heute auf morgen umsetzbar sein. Freundliche Begegnungen, Gespr\u00e4che, kein wildes \u201eRunterbrettern\u201c und naturvertr\u00e4gliche Fahrweise sind die Grundlage, die vor allem die Biker beitragen m\u00fcssen. Andere Naturnutzer wiederum m\u00fcssen ein Verst\u00e4ndnis f\u00fcr eine sich st\u00e4ndig \u00e4ndernde Zeit und eine weitere Sportart in unseren Bergen entwickeln. Ziel sollte es sein, ohne Verbote und Sperrungen auszukommen, sondern vielmehr eine faire und tolerante Nutzung anzustreben. Nur gemeinsam k\u00f6nnen wir unser Erholungsgebiet Natur auf lange Zeit sch\u00fctzen und bewahren.<\/p>\n<p><strong>DIE RECHTSLAGE<\/strong><\/p>\n<p>In \u00d6sterreich ist Mountainbiken generell auf allen Forst- und Wanderwegen gesetzlich verboten, ausgenommen sind daf\u00fcr ausdr\u00fccklich freigegebene Mountainbike-Strecken.\u00a0Die Grundlage f\u00fcr dieses\u00a0Verbot ist das Forstgesetz\u00a0aus dem Jahre 1975.<\/p>\n<p><strong>AUSZUG AUS DEM FORSTGESETZ \u00a7 33:<\/strong><\/p>\n<p>Abs. 1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des \u00a7 34, den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.<\/p>\n<p>Abs. 3) Eine \u00fcber Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigent\u00fcmers, hinsichtlich der Forststra\u00dfen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststra\u00dfe obliegt, zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der n\u00f6tigen Vorsicht gestattet; eine dar\u00fcber hinausgehende Ben\u00fctzung des Waldes, wie das Anlegen und die Ben\u00fctzung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigent\u00fcmers gestattet.<\/p>\n<p><strong>VERBOTSSCHILDER<\/strong><\/p>\n<p>Die Einfahrten auf Forststra\u00dfen sind meist mit Fahrverbotstafeln und Zusatzinformationen wie \u201eRadfahren verboten\u201c versehen.\u00a0Wanderwege weisen diese Verbotsschilder meist nicht auf, dennoch ist ein Befahren der Wege verboten.<\/p>\n<p><strong>WO DARF ICH MIT DEM MOUNTAINBIKE FAHREN?<\/strong><\/p>\n<p>Auf allen offiziell genehmigten und ausgeschilderten Mountainbike-Strecken. Diese sind von den L\u00e4ndern oder den Tourismusregionen ausdr\u00fccklich f\u00fcr den Mountainbike-Sport freigegeben.<\/p>\n<p>Genehmigte MTB-Strecken findest du am schnellsten auf den Internetseiten der Bundesl\u00e4nder-Tourismuszentralen oder bei lokalen Tourismusvereinen und -betrieben. Die Strecken sind meist gut beschildert und Partnerbetriebe verleihen oft GPS-Ger\u00e4te mit bereits eingespeicherten MTB-Routen.<\/p>\n<p>Quelle: Sportaktiv.com<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Zus\u00e4tzlich ist anzumerken, dass wenn Ihr mit dem Bike oder Scooter und eingespanntem Hund oder mehreren Hunden unterwegs seid, dann z\u00e4hlt Ihr laut StVO als Gespann! Dementsprechend muss auch die Ausstattung Eures Fahrzeugs laut Vorschrift sein!<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Weil es auch Hundesportler mit\u00a0Bike und Scooter gleicherma\u00dfen betrifft! Mountainbiken is ein tolles Hobby, das zigtausende Menschen\u00a0in \u00d6sterreich begeistert; ein Sport, der ein Mega-Business f\u00fcr den\u00a0Tourismus und den Sporthandel ist. Alles bestens? Von wegen:\u00a0Nach der g\u00fcltigen Rechtslage wird fast jeder Mountainbiker\u00a0zwangsl\u00e4ufig zum Gesetzesbrecher! 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